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   BFH, 17.08.1972 - V R 21/68   

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https://dejure.org/1972,1489
BFH, 17.08.1972 - V R 21/68 (https://dejure.org/1972,1489)
BFH, Entscheidung vom 17.08.1972 - V R 21/68 (https://dejure.org/1972,1489)
BFH, Entscheidung vom 17. August 1972 - V R 21/68 (https://dejure.org/1972,1489)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Elektrizitätsversorgungsunternehmen - Bereitstellung seines Stromnetzes - Stromversorgung - Öffentliche Straßen - Öffentliche Plätze - Gemeinde - Lieferung von Strom - Gebrauchsüberlassung des Stromnetzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 107, 246
  • BStBl II 1973, 38
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 13.08.1970 - V R 69/66

    Umsatzsteuerbefreiung bei nach Weisung ausgeführten beförderungssteuerpflichtigen

    Auszug aus BFH, 17.08.1972 - V R 21/68
    Es kann schon zweifelhaft sein, ob die zweite Leistung gegenüber der Stromlieferung nebensächlich ist, in keinem Falle ist sie aber mit der Stromlieferung üblicherweise verbunden, wie die Beteiligten unter Hinweis auf die verschiedenen Arten von Stromlieferungsverträgen selbst vorgetragen haben (vgl. auch Urteil des BFH V R 69/66 vom 13. August 1970, BFH 99, 507).
  • BFH, 18.01.2005 - V R 61/03

    Legen einer Hausanschlussleitung als Nebenleistung zur Lieferung von Wasser?

    Schließlich habe der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 17. August 1972 V R 21/68 (BFHE 107, 246, BStBl II 1973, 38) in der Lieferung von Strom und in der Gebrauchsüberlassung des Stromnetzes zwei eigenständige Leistungen gesehen.
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